Jugend-Presseausweis

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Wozu dient der Jugend-Presseausweis?

Der Jugend-Presseausweis erleichtert die journalistische Arbeit von Jugendlichen in Österreich und im europäischen Ausland. Bei Recherchearbeiten hilft der Ausweis, leichter Informationen zu erhalten und die journalistische Arbeit anzuerkennen. Der Ausweis ist partei- und gewerkschaftsunabhängig und dient als Nachweis der journalistischen Arbeit des Ausweisinhabers.

Wie sieht der Jugend-Presseausweis aus?

Der Jugend-Presseausweis dient als Nachweisdokument für die journalistische Tätigkeit im Format einer Scheckkarte. Da der Ausweis personalisiert ist, wird er neben Angaben zur Person mit einem aktuellen Foto der Jungjournalistin bzw. des Jungjournalisten versehen. Die “European Youth Press Card” (http://ypcard.eu) auf der Rückseite des Ausweises dient als Jugend-Presseausweis für journalistische Arbeit im europäischen Ausland und ist in Zusammenarbeit mit den Jungen Journalisten Schweiz entstanden. Sie gilt in teilnehmenden Mitgliedsländern der European Youth Press - einem Netzwerk, das jährlich erweitert wird.

Der aufgedruckte QR-Code kann mit jedem Smartphone gescannt werden und gibt Auskunft darüber, ob ein Ausweis gültig ist. Mit diesem Feature gehört der Jugend-Presseausweis zu den fälschungssichersten und innovativsten Presseausweisen in ganz Europa. Hier geht es zur Online-Gültigkeitsüberprüfung des Jugend-Presseausweises.

Wer kann den Jugend-Presseausweis beantragen?

Alle Mitglieder der Jugendpresse, die zwischen 14 und 27 Jahren alt sind, dürfen den Ausweis beantragen. Das Angebot richtet sich an junge Medienschaffende aus den Bereich Redaktion (darunter auch Schülerinnenzeitungen), Foto, Radio, Video und Onlinemedien (Blogs und Onlinemagazine).

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Da sich junge Journalistinnen und Journalistenmit dem Jugend-Presseausweis als Vertreterinnen bzw. Vertreter der Presse präsentieren, ist ein Nachweis der journalistischen Tätigkeit als Voraussetzung für den Erhalt des Ausweises zu erfüllen. Mit dem Antrag für den Jugend-Presseausweis reichen Interessierte zwei, in (Jugend-)Medien publizierte Beiträge (Artikel, Fotos, etc.) ein, die nicht älter als sechs Monate sind. Diese werden anschließend von der Jugendpresse geprüft. Der Jugend-Presseausweis ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Damit er verlängert werden kann, müssen jährlich zwei aktuelle Nachweise der journalistischen Arbeit an die Jugendpresse geschickt werden.

Bitte beachte unsere Presseausweis-Ordnung, in der alle Voraussetzungen angeführt werden sowie die Vereinsstatuten für die Beantragung der Mitgliedschaft. Des Weiteren sollten auch die publizistischen Grundsätze in der journalistischen Arbeit gewahrt werden. Diese wurden vom Österreichischen Presserat festgehalten und sind im Ehrenkodex für die österreichische Presse nachzulesen.

Wie beantragen Interessierte den Jugend-Presseausweis?

Interessierte füllen das Formular zur Beantragung des Jugend-Presseausweises aus und schicken dieses mit einem Ausweisfoto sowie einer Kopie des Meldezettels an das Büro der Jugendpresse Österreich. Dabei dürfen die beiden oben genannten journalistischen Beiträge nicht vergessen werden.

Zu alt für den Jugend-Presseausweis?

Wenn Du bereits älter als 27 Jahre bist, kannst Du einen "erwachsenen" Presseausweis beim Kuratorium für Presseausweise beantragen. Schau doch einfach auf der Webseite des Kuratoriums vorbei, ob Du die Voraussetzungen erfüllst.

Kontakt: presseausweis(at)jugendpresse.org

Formular zur Beantragung des Jugend-Presseausweises

Ehrenkodex für die österreichische Presse

Ausweisgültigkeit überprüfen

Offizielle Seite der European Youth Press Card